das meinte ich nicht. mir ist klar, dass ein mensch mit einer gesitigen behinderung natürlich keinen vollwertigen pädagogenberuf erlernen kann, da es dafür vorschriften gibt, ab nächstes jahr müssen erzieher abitur haben.
aber menschen, die eben keinen hohen intelligenzquotienten im sinne der standard tests haben, sollte man trotzdem nicht vom art. 12 gg (recht auf freie berufswahl) ausschließen, sondern versuchen, ihn sich dort nützlich machen zu lassen, wo er möchte – und wenn das nur bedeutet, in einer kita den kindern beim klettern zu helfen, ihnen die schuhe zuzubinden oder aufzuräumen, mit ihnen lieder zu singen oder sie einfach mal in den arm zu nehmen, wenn sie traurig sind…
wie eben in jenem fall